AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf USB-Stick, Fachabzüge, Video usw.)
- Urheberrecht
- Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
- Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
- Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
- Es ist erforderlich, individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte sowie Sonderbedingungen für Personen der Zeitgeschichte schriftlich zu vereinbaren.
- Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
- Elena Riehl photograpie übertragen dem Kunden nur dann die vollständigen Nutzungsrechte an den Lichtbildern, wenn dieser die vereinbarte Summe vollständig bezahlt hat.
- Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeit
VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
- Die Kosten für unser Fotoshooting beinhalten den Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der Umsatzsteuer. Dieser Preis enthält bereits die telefonische Erstberatung, Raummiete, Nutzung von Kleider- und Accessoires entsprechend des gebuchten Pakets sowie die Anzahl der digitalen bearbeiteten Bilder und der Stundensatz des Fotografen. Zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Modehonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten müssen vom Kunden getragen werden.
- Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu begleichen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 48 Stunden. Nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung bezahlt.
- Die von Elena Riehl Photograpie gelieferten Lichtbilder, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars, Eigentum der Fotografin.
- Mit Abschluss eines Auftrages erkennt der Kunde die künstlerische Freiheit von Elena Riehl sowohl in der Bildauffassung als auch Gestaltung vollumfänglich an. Sollten während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen gewünscht werden, so haben diese zu 100 % die Mehrkosten zu tragen. Elena Riehl behält sich für bereits begonnene Arbeiten selbstverständlich den Vergütungsanspruch vor.
- Der Fotograf ist berechtigt, im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers Leistungen bei Dritten in Auftrag zu geben und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dazu gehören z. B. Grafiker, Fotolabore und Online-Anbieter von digitalen Bildversanddiensten und Grafiker
. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Ein verspätetes Erscheinen zum Shooting verringert die Zeit, die für das Shooting zur Verfügung steht. Der gebuchte Paketpreis muss vollständig beglichen werden, auch wenn nicht alle Kulissen oder Kleider zum Einsatz kommen.
- Wenn Sie sich mehr als 30 Minuten verspäten und uns nicht benachrichtigen, gilt dies als „Nicht erscheinen zum Fotoshooting Termin“ und wir stellen Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des gebuchten Paketpreises in Rechnung.
- Wird die Buchung des Fotografen vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer abgesagt, sei es Krankheit, Epidemie, höhere Gewalt usw. werden folgende Gebühren fällig:
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- Storno bis zu 6 Wochen vor dem Termin.100 € werden einbehalten.
- Storno weniger als 14 Tage vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie Ballongirlande und Torte werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen und der Raumkosten.
- Storno weniger als 7 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie Ballongirlande und Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen und der Raumkosten.
- Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme.
- Einfaches Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme.
Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Nach Bearbeitung der Bilder stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder auswählen kann.
- Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen vollständig bearbeite. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.
HAFTUNG
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotograf bewahrt die Daten mit Sorgfalt auf. Nach 6 Monaten seit Beendigung des Auftrages ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten zu vernichten.
- Im Falle von technischen Defekten an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien sowie im Fall des Ausfalls von Kamera- und/oder Lichttechnik oder Defekten an der Fahrzeugtechnik beim Weg zum Auftragsort übernimmt Elena Riehl Fotografie keine Haftung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung wird in jedem Fall auf das vereinbarte Honorar begrenzt.
- Die Fotografin wird ausschließlich für die Erstellung von schönen Erinnerungen zuständig sein. Sollte es aufgrund des „Launen“ des Kindes nicht möglich sein, so gibt es keinen Ersatztermin. Ausnahmen gibt es nur für Neugeborene bis zum 14. Lebenstag.
- Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten vor der Bildübergabe an den Auftraggeber.
- Der Auftragnehmer ist für die Organisation und Durchführung von Fototerminen verantwortlich und wird mit größter Sorgfalt vorgehen. Sollte es jedoch aufgrund von unvorhersehbaren Umständen, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), zu einem Terminausfall kommen, kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden. Die Fotografin bemüht sich im Vorfeld um einen Ersatztermin, jedoch besteht hierzu keine Garantie.
- Die Fotografin übernimmt keine Haftung für den Verlust von gespeichertem Bildmaterial und digitalen Dateien. Die Archivierung der Bilder erfolgt auf eigenes Risiko, ein Anspruch seitens der/des Auftraggebers besteht nicht.
- Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
- Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
VII. Bildbearbeitung
- Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
- Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
- Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt