AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. All­ge­meines
  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird.
  2. “Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf USB-Stick, Fach­abzüge, Video usw.)
  1. Urhe­ber­recht
  1. Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder liegt immer beim Fotografen.
  2. Die vom Fotografen hergestell­ten Licht­bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.
  3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen.
  4. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.
  5. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Licht­bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.
  6. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  7. Es ist erforderlich, individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte sowie Sonderbedingungen für Personen der Zeitgeschichte schriftlich zu vereinbaren.
  8. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.
  9. Elena Riehl photograpie übertragen dem Kunden nur dann die vollständigen Nutzungsrechte an den Lichtbildern, wenn dieser die vereinbarte Summe vollständig bezahlt hat.
  10. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit

VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die Kosten für unser Fotoshooting beinhalten den Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der Umsatzsteuer. Dieser Preis enthält bereits die telefonische Erstberatung, Raummiete, Nutzung von Kleider- und Accessoires entsprechend des gebuchten Pakets sowie die Anzahl der digitalen bearbeiteten Bilder und der Stundensatz des Fotografen. Zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Modehonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten müssen vom Kunden getragen werden.
  2. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu begleichen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 48 Stunden. Nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung bezahlt. 
  3. Die von Elena Riehl Photograpie gelieferten Lichtbilder, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars, Eigentum der Fotografin.
  4. Mit Abschluss eines Auftrages  erkennt der Kunde die künstlerische Freiheit von Elena Riehl sowohl in der Bildauffassung als auch Gestaltung vollumfänglich an. Sollten während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen gewünscht werden, so haben diese zu 100 % die Mehrkosten zu tragen. Elena Riehl behält sich für bereits begonnene Arbeiten selbstverständlich den Vergütungsanspruch vor.
  5. Der Fotograf ist berechtigt, im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers Leistungen bei Dritten in Auftrag zu geben und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dazu gehören z. B. Grafiker, Fotolabore und Online-Anbieter von digitalen Bildversanddiensten und Grafiker

. Leis­tungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Ein verspätetes Erscheinen zum Shooting verringert die Zeit, die für das Shooting zur Verfügung steht. Der gebuchte Paketpreis muss vollständig beglichen werden, auch wenn nicht alle Kulissen oder Kleider zum Einsatz kommen. 
  2. Wenn Sie sich mehr als 30 Minuten verspäten und uns nicht benachrichtigen, gilt dies als „Nicht erscheinen zum Fotoshooting Termin“ und wir stellen Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des gebuchten Paketpreises in Rechnung.
  3. Wird die Buchung des Fotografen vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer abgesagt, sei es Krankheit, Epidemie, höhere Gewalt usw. werden folgende Gebühren fällig:
  1.  
    • Storno bis zu 6 Wochen vor dem Termin.100 € werden einbehalten.
    • Storno weniger als 14 Tage vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie Ballongirlande und Torte werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen und der Raumkosten.
    • Storno weniger als 7 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie Ballongirlande und Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen und der Raumkosten.
    • Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme.
    • Einfaches Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme.

Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Nach Bearbeitung der Bilder stellt der Fotograf dem Auf­tragge­ber eine pass­wort­geschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Ver­fü­gung, in welcher sich der Auf­tragge­ber die entsprechen­den Licht­bilder auswählen kann.
  2. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Licht­bilder durch den Fotografen voll­ständig bear­beite. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder an den Auftraggeber zu senden.

HAFTUNG

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf bewahrt die Daten mit Sorgfalt auf. Nach 6 Monaten seit Beendigung des Auftrages ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten zu vernichten. 
  3. Im Falle von technischen Defekten an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien sowie im Fall des Ausfalls von Kamera- und/oder Lichttechnik oder Defekten an der Fahrzeugtechnik beim Weg zum Auftragsort übernimmt Elena Riehl Fotografie keine Haftung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung wird in jedem Fall auf das vereinbarte Honorar begrenzt.
  4. Die Fotografin wird ausschließlich für die Erstellung von schönen Erinnerungen zuständig sein. Sollte es aufgrund des „Launen“ des Kindes nicht möglich sein, so gibt es keinen Ersatztermin. Ausnahmen gibt es nur für Neugeborene bis zum 14. Lebenstag.
  5. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten vor der Bildübergabe an den Auftraggeber.
  6. Der Auftragnehmer ist für die Organisation und Durchführung von Fototerminen verantwortlich und wird mit größter Sorgfalt vorgehen. Sollte es jedoch aufgrund von unvorhersehbaren Umständen, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), zu einem Terminausfall kommen, kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden. Die Fotografin bemüht sich im Vorfeld um einen Ersatztermin, jedoch besteht hierzu keine Garantie.
  7. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für den Verlust von gespeichertem Bildmaterial und digitalen Dateien. Die Archivierung der Bilder erfolgt auf eigenes Risiko, ein Anspruch seitens der/des Auftraggebers besteht nicht.
  1. Daten­schutz

Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

  1. Betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit größt­möglicher Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.
  3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.

VII. Bild­bear­beitung

  1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.
  2. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.
  3. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Licht­bilder des Fotografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

  1. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt

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